Ehefrau verliert ihr Zuhause – Ein Ehe- und Erbvertrag hätte dies verhindert

Wieso ein Ehe- und Erbvertrag?

Kurt stirbt überraschend an einem Herzversagen. Seine Frau Andrea verliert nicht nur ihren geliebten Ehemann, sondern kurz nach ihm auch das gemeinsame Haus. Dies, weil sie die gemeinsamen Kinder als Erben auszahlen muss und die Hypothek für die Bank nicht mehr tragbar ist.

Soweit wie in diesem Fall muss es nicht kommen. Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags zu Lebzeiten können sich Eheleute absichern, respektive sich gegenseitig maximal begünstigen. Mit einem Ehevertrag kann beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung geregelt werden, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen erhält, welches das Paar während der Ehe erarbeitet hat. Allein durch diese Massnahme kann der in die Erbmasse fallende Nachlass deutlich reduziert werden. Mit dem Abschluss eines zusätzlichen Erbvertrags können sich Eheleute gegenseitig weiter begünstigen in dem sie die Erben (Eltern oder Kinder) auf den Pflichtteil setzen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der überlebende Ehegatte frei bestimmen kann, welche Vermögenswerte er auf Anrechnung an seine Ansprüche zu Eigentum übernehmen möchte. Es empfiehlt sich zudem eine Demenzklausel respektive eine Pflegebedürftigkeitsklausel einzubauen. Diese ermöglicht, dass die Maximalbegünstigung oder Erbverzichte und Pflichtteile welche in einem Ehe- und Erbvertrag geregelt wurden, im Falle einer Demenz des überlebenden Ehegatten, aufgehoben werden können. Damit kann einem ungewollten Vermögensverzehr durch Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt werden.

Vorsorgen lohnt sich

Wie das vorgestellte Beispiel zeigt, lohnt es sich Gedanken über die gegenseitige maximale Begünstigung zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen schützen zwar das Interesse der Erben, sie entsprechen aber oftmals nicht dem Willen des Verstorbenen oder den finanziellen Bedürfnissen der Erben. Deshalb ist es empfehlenswert, sich über die eigenen Wünsche Gedanken zu machen und entsprechend einen Ehe- und Erbvertrag aufzusetzen. Auf www.erbplaner.ch haben Interessierte die Möglichkeit ihre Situation einzugeben und zu schauen, wie sich diese gemäss geltendem Gesetz auf die Erben auswirkt, falls man keinen Ehe- und Erbvertrag hat. Zudem bietet das Portal die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Erbplan den individuellen Wünschen bequem von zu hause aus anzupassen und diesen so kostengünstig für den Notar vorzubereiten.

Weitere Infos zum Thema: Erbplaner-Shop

Wer seine Daten nicht im Portal eingeben möchte, kann seine Erbplanung zum Beispiel bei Eco Treuhand erstellen lassen.

Ehe- und Erbvertrag - Oma verliert ihr Zuhause

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