Wichtiges zum Erbrecht in Kürze

Ganz nach dem Grundsatz „Alle haben Erben“ wird im Erbrecht der Nachlass verteilt. (sofern der Nachlass schweizerischem Recht untersteht)

Das Erbrecht regelt die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Es gibt gesetzliche und eingesetzte Erben.

Die Verfügungsfreiheit des Erblassers ist gesetzlich eingeschränkt. Ein bestimmter Anteil am Nachlass – der sog. Pflichtteil – kann den nächsten Erben nicht entzogen werden. Auch inhaltlich ist der Erblasser eingeschränkt, was er auf seinen Tod hin anordnet.

Formell kann eine Anordnung bzw. Verfügung von Todes wegen nur zwei Formen annehmen: Testament oder Erbvertrag. Für beide bestehen formelle Voraussetzungen, welche zu beachten sind, damit die Verfügungen überhaupt erst Gültigkeit erlangen.

Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei Verheirateten hat immer zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung zu erfolgen, bevor in einem zweiten Schritt das Erbrecht zur Anwendung kommt.


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