Leben Sie in einem konkubinat und Möchten Ihren Konkubinatspartner maximal begünstigen?
Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der Ehe zu unterstehen. Der Gesetzgeber stellt diesen Lebensgemeinschaften aber kein gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung und das soziale bzw. finanzielle Netz zugunsten des Partners fehlt – es bedarf einer individuellen Vorsorge- und Nachlassplanung.
Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist eine auf Dauer ausgerichtete, nach dem Willen der Partner jederzeit formlos auflösbare Gemeinschaft zweier Menschen.
Viele möchten im Todesfall ihren Konkubinatspartner begünstigen. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Stellung der Konkubinatspartner bezüglich Erbrecht und Steuerrecht hat.
Wenn die Lebensgemeinschaft länger als 5 Jahre gedauert hat, liegt ein qualifiziertes Konkubinat vor, welches den Partnern wenigstens in versicherungsrechtlicher Hinsicht (teils in der 2. Säule und 3. Säule) ähnliche Vorteile wie in einer Ehe verschafft.
Wichtig dabei ist immer eine Vorsorgeanalyse, welche die Leistungen bei Tod und Invalidität genau aufzeigt. Fragen Sie dazu Ihren Vorsorgeberater oder fragen Sie unsere Partner .
Steuerrechtlich werden Konkubinatspartner wie Alleinstehende behandelt. Demnach fallen enorme Erbschaftssteuern an. Lassen Sie sich nicht überraschen, sondern berechnen Sie die Steuerfolgen.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


