Eine oder mehrere Personen als Vermächtnisnehmer können gleichzeitig durch den Erblasser eingesetzt werden. Dabei erhält der Bedachte einen Vermögensvorteil als Vermächtnis, z.B. eine ganz bestimmte Sache (z.B. Auto), einen genau bezifferten Vermögenswert (z.B. CHF 10’000), die Nutzniessung an einem Grundstück oder Vermögen, Schuldbefreiungen etc.
Vermächtnisnehmer haften im Gegensatz zu den gesetzlichen Erben nicht für die Schulden des Erblassers.
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