„Beim Vererben und Verschenken an die Steuern denken“
Vererben oder Verschenken können enorme Steuerfolgen beim Beerbten oder Beschenkten auslösen. Daher ist es wichtig, die Steuerfolgen genau zu kennen und sich von einem versierten Steuerberater oder Treuhänder kompetent beraten zu lassen.
In Bezug auf die Erbschaftssteuer sind beispielsweise folgende Fragen zu beachten:
- Welche Erbschaften muss ich versteuern?
- Wie wird ein Erbvorbezug steuerlich behandelt?
- Welche Erbschaften muss ich NICHT versteuern?
- Welcher Kanton erhebt die Erbschaftssteuer?
- Wer hat die Erbschaftssteuer zu bezahlen?
- Welchen Wert habe ich zu versteuern?
- Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
- Ab wann hat der Kanton Anspruch auf die Erbschaftssteuer?
- Wer haftet für die Erbschaftssteuer?
- Hat der Erbe/Vermächtnisnehmer seinen Anspruch am Wohnort als Einkommen zu deklarieren?
- Fragen zu den Formularen „Nachlassinventar“ und „Erbteilakt“
Trotzdem möchten wir in den nachfolgenden Kapiteln auf einige Punkte hinweisen:
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


