Einseitiges Begehren im Scheidungsverfahren

  • Wenn sich einer der Ehegatten der Scheidung widersetzt, kann diese erst ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren getrennt leben.
  • In Ausnahmefällen kann eine Ehe vor Ablauf dieser zweijährigen Trennungsfrist geschieden werden. Vorausgesetzt ist allerdings, dass die Fortsetzung der Ehe für den einen Ehegatten unzumutbar geworden ist, beispielsweise bei körperlicher Gewalt.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.