Die Scheidungsfolgen sind je nach Güterstand unterschiedlich:
Für diesen Güterstand müssen Sie einen Ehevertrag abschliessen. Während der Ehe sind drei Kategorien von Gütern, so genannte Gütermassen vorhanden:
- diejenigen der Ehegattin (Eigengut)
- diejenigen des Ehegatten (Eigengut)
- diejenigen, welche beiden gehören (Gesamtgut)
Das Gesamtgut beinhaltet Vermögen und Einkommen der Eheleute mit Ausnahme der Gegenstände, die von Gesetzes (persönliche Gegenstände) oder von Ehevertrages wegen Eigengut sind. Es gehört beiden ungeteilt, wird gemeinsam verwaltet und im Falle der Auflösung des Güterstandes zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt.
Bei Schulden haftet die Ehefrau bzw. der Ehemann grundsätzlich nur mit der Hälfte des Gesamtgutes und allenfalls mit ihrem oder seinem Eigengut. In besonderen Fällen muss ein Eheteil aber mit dem ganzen Gesamtgut haften, zum Beispiel wenn für Lebenskosten oder mit Einverständnis von beiden Parteien Schulden gemacht wurden.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Familie heute schon an später denken.


