2. Mein Vermögen

Damit der Nachlass respektive das Erbvermögen ermittelt werden kann, muss das Vermögen genau erfasst werden.

Dabei ist es vor allem bei Verheirateten oder Paaren in eingetragener Partnerschaft oder gar bei Konkubinatspaaren wichtig, dass eine korrekte Zuteilung des Vermögens erfolgt. Somit kann im Todesfall oder sogar bei einer Scheidung resp. Trennung ein möglicher Streit vermieden werden.

  • Schritt 1: Sie erfassen demnach zuerst sämtliche Vermögenswerte
  • Schritt 2: Danach teilen Sie die Vermögenswerte dem Eigentümer zu. Dabei sind die Punkte wie Eigengut und Errungenschaft zu berücksichtigen.

Starten Sie jetzt gleich mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es zahlt sich aus.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.