Nacherbeneinsetzung

In einem Erbvertrag ist weiterhin möglich, einen Nacherben zu definieren. Hierbei kann z.B. folgendes festgehalten werden:

Zuerst soll Max Muster das Vermögen erhalten, nach seinem Tode soll das Erbe an Hans Meier gehen.


Vertrauen Sie dem Erbplaner! Wir setzen auf das Maximum an technischer Sicherheit.