5. Meine Wünsche – Nachfolgeplanung

Verschiedene Instrumente erlauben es Ihnen, Ihr Erbvermögen anders zu verteilen, als dies vom Gesetz vorgesehen ist. Es sind dies zum Beispiel: Ehe- und Erbvertrag, reiner Erbvertrag oder das Testament mittels Pflichtteils-Zuweisung.

Sie können aus folgenden Wünschen für Ihre Erbplanung auswählen:

  1. Maximalbegünstigung des Ehegatten
    Mein Ehegatte / Meine Ehegattin soll so viel wie möglich erhalten
  2. Maximalbegünstigung des eingetragenen Partner / der eingetragenen Partnerin
    Mein eingetragene(r) Partner/in soll so viel wie möglich erhalten
  3. Maximalbegünstigung des Konkubinatspartners
    Mein Konkubinatspartner, meine Konkubinatspartnerin soll so viel wie möglich erhalten
  4. Meine Kinder sollen so viel wie möglich erhalten
  5. Meine Eltern sollen so viel wie möglich erhalten

Sonderwünsche:

Wir möchten Sie gerne informieren, das es uns nicht möglich ist, sämtliche möglichen Konstellationen abzubilden. Daher haben wir uns vorerst auf die gängigsten Lösungen beschränkt. Individuelle Speziallösungen sollen mit einem Rechtsanwalt oder Notar persönlich besprochen und ausgearbeitet werden.


Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.