Pensionskasse und das Erbrecht
Das Bundesgericht hat folgendes festgehalten:
Freizügigkeitsleistungen fallen weder in den Nachlass noch unterliegen sie der erbrechtlichen Herabsetzung. Sie werden also nicht bei der erbrechtlichen Pflichtteilsberechnung miteinbezogen.
Dies gilt in der 2. Säule sowohl für den obligatorischen wie auch den überobligatorischen Teil.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


