Ein Vermächtnis kann sowohl an eine natürliche als auch an eine juristische Person ausgerichtet werden, also etwa auch an eine gemeinnützige Stiftung. Beim Vermächtnis resp. Legat handelt es sich um bestimmte Sach- oder Vermögenswerte aus einer Erbschaft. Diese werden vor der Erbteilung ausgerichtet. Es wird dem Vermächtnisnehmer ein konkreter Gegenstand und nicht, wie beim eingesetzten Erben, ein bestimmter Anteil am Nachlass zugesprochen. Das Vermächtnis darf wiederum die Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben nicht verletzen.
Ein Vermächtnisnehmer ist kein Mitglied der Erbengemeinschaft. Er haftet – im Gegensatz zu den Erben – auch nicht für allfällige Schulden des Erblassers.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


