Wichtiges zum Erbgang und Erbteilung

Der Erbgang in kürze


Das Gesetz ordnet dem zweiten Abschnitt des Erbrechts den Erbgang zu. Zum Erbgang gehören diesbezüglich 3 Stufen

  1. Stufe – Eröffnung des Erbganges
  2. Stufe – Wirkung des Erbganges
  3. Stufe – Teilung der Erbschaft

Ist ein Todesfall eingetreten, so gibt es einige Punkte, welche behandelt werden müssen: So zum Beispiel…

  1. Bestimmung der Erbengemeinschaft
  2. Inventaraufnahme des Nachlassvermögens
  3. Einlieferung letztwillige Verfügungen/Testament
  4. Sicherungsmassnahmen bezüglich Inventar
  5. Erbausschlagung oder Annahme des Erbe
  6. Willensvollstreckung

Ziel eines jeden Erbganges sollte sein, das Erbvermögen der verstorbenen Person am Ende gütlich zu teilen.

Leider ist dies nicht immer der Fall und es kommt oft zu unliebsamen Streitigkeiten. Hätte dies die verstorbene Person gewünscht? Natürlich nicht und daher ist eine genaue Erbplanung / Nachlassplanung von vorneherein eine gute Möglichkeit die Erbverteilung selber in die Hand zu nehmen.

Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.