Die Errungenschaftsbeteiligung

Die Scheidungsfolgen sind je nach Güterstand unterschiedlich:

Sofern das Ehepaar nichts anderes vereinbart hat gilt der ordentliche Güterstand, nämlich die Errungenschaftsbeteiligung:

  • Sie und Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner haben getrennte Vermögen. Sie bleiben Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenguts, also der Güter, die Sie in die Ehe einbringen, die Sie erben oder während der Ehe als persönliches Geschenk bekommen. Sie verwalten es auch separat.
  • Die während der Ehe gemachten Ersparnisse („Errungenschaft“, z.B. Gehalt, Zinsen, Vorsorgebeiträge) werden von den Eheleuten unabhängig voneinander genutzt und verwaltet.
  • Bei der Auflösung des Güterstandes (Scheidung, Tod, neuer Güterstand) wird die Errungenschaft zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt.
  • Grundsätzlich haftet die Ehefrau bzw. der Ehemann nur für die eigenen Schulden und mit ihrem oder seinem gesamten Vermögen, ausser die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner war mit der Verpflichtung einverstanden oder es handelte sich um Ausgaben für den täglichen Bedarf.

Beginnen Sie jetzt unbedingt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich für Ihre Familie!
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.