Die Freie Quote

Die Freie Quote ist derjenige Teil des Erbvermögens, welcher nicht einem Pflichtteilsschutz unterliegt und somit nach freien Wünschen vererbt werden kann.

Die verfügbare Quote lässt sich wie folgt berechnen:

Nachlass – Pflichtteile = verfügbare Quote

Beispiel:

Der Verfasser eines Testamentes möchte wissen, wie gross die verfügbare Quote ist, wenn der zu verteilende Nachlass CHF 800 ‚000.- beträgt. Er würde momentan zwei Nachkommen und eine Ehefrau hinterlassen.

Berechnung

Die gesetzliche Erbquote beträgt:
Ehefrau: ½
Kind 1: ½ * ½
Kind 2: ½ * ½

Pflichtteile:
Ehefrau: ½ * ½ von CHF 800’000.- = CHF 200’000.00
Nachkommen (total): ½ * ½
– Kind 1: (½ * ½) * ½ von CHF 800’000.- = CHF 100’000.00
– Kind 2: (½ * ½) * ½ von CHF 800’000.- = CHF 100’000.00
= CHF 400’000.00
Die verfügbare Quote beträgt somit:
CHF 800’000.00 (2/2) – CHF 400’000.00 (1/2) = CHF 400’000.00 (1/2)
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.