AHV und das Erbrecht
Leistungen aus der 1. Säule unterliegen nicht der erbrechtlichen Herabsetzung.
Sie werden also bei der erbrechtlichen Pflichtteilsberechnung nicht miteinbezogen.
Beginnen Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich garantiert.
Danke, dass Sie für Ihre Erben heute schon an später denken.


