Nachstehend finden Sie einige mögliche Beispiele für den Fall, dass jemand alleinstehend ist – in Bezug auf Erbquoten / Pflichtteile und frei verfügbare Quoten.
Alleinstehend mit beiden Eltern nach neuem Erbrecht ab 01.01.2023:
Die Eltern erhalten gemäss Gesetz je 50 % des Vermögens. Die Eltern haben keinen Pflichtteil. Somit kann 1/1 (100 %) des Vermögens mittels Testament an eine beliebige Person oder Institution vermacht werden.
Josef ist 40 Jahre alt, alleinstehend und lebt in einer einfachen, gemütlichen Wohnung im wunderschönen Rheintal. In seiner Wohnung stehen viele selbstgemachte Möbel. Josef ist gelernter Schreiner. Er liebt es, mit Holz zu arbeiten, und ist ein richtiger Naturbursche. Er hat zwei Geschwister: einen älteren Bruder und eine jüngere Schwester. Beide haben Familie und ein inniges Verhältnis zu ihrem Bruder. Seine Mutter und sein Vater sind schon länger pensioniert und leben in einem kleinen Häuschen, nicht weit entfernt von ihm. Die richtige Frau, um eine Familie zu gründen, hat Josef bis heute nicht gefunden. Dafür hat er viele Freunde und Bekannte mit denen er gemeinsame Hobbys teilt. Josef ist bei allen sehr beliebt, da er einerseits sehr gesellig ist und andererseits immer ein offenes Ohr für alle hat.
Im Frühling, wenn sich der Schnee verabschiedet und alles wieder zum Leben erwacht, die Blumen in sämtlichen Farben zu blühen beginnen, ist die Zeit, in der er sich gerne zum Spazieren und Radfahren neben Wiesen und Feldern oder zum Wandern in den Alpen verabredet. Wenn es im Sommer draussen so richtig heiss ist und die Abende mild und lang sind, zieht es ihn je nach Lust und Laune an den alten Rhein oder an den Bodensee zum Baden und Grillen. Wenn der Herbst sich in seiner farbenfrohen Vielfalt zeigt, ist er gerne im Wald und auf den Wiesen, um Pilze zu sammeln. Und im Winter, wenn es geschneit hat, geht’s zum Skifahren oder Langlaufen in die Berge. Sie merken schon, Langeweile kennt Josef nicht. Aus der Natur holt er sich die Energie, die er braucht. Zusammen mit seinen lieben Freunden, Bekannte und Angehörigen teilt er das. Für Josef ein Leben, das ihn erfüllt und glücklich macht.
Dann plötzlich an einem wunderschönen Samstagnachmittag, als Josef mit seinem Velo unterwegs ist, stürzt er so unglücklich, dass er noch im Krankenhaus verstirbt. Es ist für alle ein unheimlicher Schlag, dass Josef so unerwartet und viel zu früh, aus dem Leben gerissen wird.
Da Josef alleinstehend und kinderlos gewesen ist, erben seine Eltern gemäss dem Gesetz das gesamte Vermögen von 50‘000. Das heisst: 25‘000 (50%) für die Mutter und 25‘000 (50%) für den Vater.
Hätte Josef eine andere Aufteilung gewünscht, so hätte er zu Lebzeiten mittels Testament seinen Willen festlegen können. Somit hätte er frei entscheiden können, ob er sogenannte Wunscherben (Personen oder Institutionen), welche ihm am Herzen liegen, berücksichtigen möchte. Seine Eltern hätten keinen Pflichtteil, und die frei verfügbare Quote wäre 50‘000 (100%) gewesen.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.
Alleinstehend mit einem Elternteil und Geschwister nach neuem Erbrecht ab 01.01.2023:
Der lebende Elternteil erhält gemäss Gesetz 50 % und die anderen 50 % des Vermögens werden unter den Geschwistern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Sie sind alle nicht pflichtteilsgeschützt. Somit kann 1/1 (100 %) mittels Testament an eine beliebige Person oder Institution vermacht werden.
Am schönen Bodensee, genauer gesagt in Arbon, wohnt Walter. Sein Vater starb an Krebs, als er 4 Jahre alt war. Seine Mutter lebt alleine in Tübach, sie hat nie mehr geheiratet. Er hat noch zwei Geschwister, eine Schwester und einen Bruder. Walter ist beruflich viel mit dem Auto unterwegs, und schaut deshalb auch immer wieder gerne bei seiner Mutter rein. Sie ist eine wertvolle, ihm immer beistehende Person, ganz egal, um was es geht.
Durch seinen Beruf als Reinigungsunternehmer, ist Walter den ganzen Tag mit Menschen zusammen. Die Geschäfte laufen sehr gut und das Telefon klingelt den ganzen Tag. Er muss einerseits Objekte anschauen, um entsprechende mündliche oder schriftliche Offerten zu erstellen, und andererseits Termine koordinieren. Zufriedene Kunden sowie motivierte Mitarbeiter zu haben, dafür setzt er sich täglich gerne und mit aller Kraft ein.
Eines Tages, als sich Walter am Morgen für die Arbeit richtet, empfindet er, wie schon des Öfteren in letzter Zeit, einen seltsamen Druck in der Brust. Er ist gedanklich bei der Arbeit und der Vorfall ist wieder vergessen. Am Mittag macht er eine kurze Pause, um sich zu stärken. Am Abend geniesst er die Ruhe, die ihn umgibt. Walter schläft erschöpft ein und wacht nicht mehr auf. Sein Herz hat aufgehört zu schlagen.
Walter hinterlässt eine liebenswerte Mutter und Schwester, und einen kumpelhaften Bruder. Sein gesamtes Vermögen beläuft sich auf 50‘000. Die Mutter erhält gemäss Gesetz 25‘000 (50%), sein Bruder 12‘500 (25%), und seine Schwester ebenfalls 12‘500 (25%).
Hätte Walter eine andere Aufteilung gewünscht, so hätte er zu Lebzeiten mittels Testament seinen Willen festlegen können. Die Mutter und die Geschwister geniessen keinen Pflichtteilsschutz. Somit hätte er in Höhe der frei verfügbaren Quote von 50’000 (100%) Wunscherben einsetzen können.
Alleinstehend ohne Eltern, ohne Geschwister mit Grosseltern:
Die Grosseltern erhalten gemäss Gesetz 100 % des Vermögens. Die Grosseltern sind nicht pflichtteilsgeschützt. Somit kann 1/1 (100 %) des Vermögens mittels Testament an eine beliebige Person oder Institution vermacht werden.
Hans ist als Einzelkind aufgewachsen. Seine Eltern kamen bei einem Verkehrsunfall, als er noch ein Teenager war, ums Leben. Seine Grosseltern haben ihn dann bei sich aufgenommen, und er pflegt bis heute eine gute Beziehung zu den Beiden. Er machte eine Lehre als Coiffeur. Heute lebt er zusammen mit seiner Freundin in einer wunderschönen 3 ½ Zimmer Wohnung in Rebstein. Die beiden haben keine Kinder. Sie lieben das Reisen, und haben einen grossen Freundeskreis, die meisten ebenfalls auch Pärchen, mit denen sie auch gemeinsam viel unternehmen.
Nachdem er nun schon 5 Jahre mit Karin zusammenlebt, sucht er nach einem speziellen Geschenk für diesen Anlass. Nach langem hin und her, entscheidet er sich, für einen Segelausflug auf dem Vierwaldstättersee in Luzern. Karin ist hell begeistert von dieser Überraschung und auch Hans freut sich riesig darauf. Das Wetter spielt wunderbar mit. Es ist alles wie es sein soll, die Sonne scheint, der Wind ist auch gut, und der Skipper ebenfalls in bester Laune. So schön und erfreulich alles seinen Anfang nimmt, soll es aber leider nicht enden. Hans wird das Opfer eines brechenden Masts, der ihn direkt am Kopf trifft. Die Sanitäter sind sehr schnell vor Ort, und dennoch verstirbt er, einige Stunden später im Spital. Alle sind untröstlich.
Hans hinterlässt ein Vermögen von 50‘000, sowie seine trauernden Grosseltern und seine Freundin. Vom Gesetz her, erben seine Grosseltern das gesamte Vermögen. 25‘000 (50%) für die Grossmutter und 25‘000 (50%) für den Grossvater. Seine Freundin erbt nichts, sie geht leer aus.
Hätte Hans eine andere Aufteilung gewünscht, so hätte er zu Lebzeiten ein Testament machen können. Die Grosseltern sind nicht pflichtteilsgeschützt. Das bedeutet, dass es Hans freigestanden wäre, sein ganzes Vermögen, oder auch nur einen Teil davon, seiner Freundin, oder auch an eine Einrichtung zu vererben.
Alleinstehend ohne gesetzliche Erben:
Sofern keine gesetzlichen Erben aus dem ersten, zweiten oder dritten Stamm (Parentel) vorhanden sind, so erbt das Gemeinwesen 100 % des Vermögens. Somit kann 1/1 (100 %) des Vermögens mittels Testament an eine beliebige Person oder Institution vermacht werden.
Karl, ein aktiver, lebensfroher und geselliger 68-jähriger Rentner, lebt im wunderschönen Tösstal, im Kanton Zürich. Vor zwanzig Jahren hatte ihn seine Frau, wegen eines jüngeren Mannes, verlassen. Die Ehe war kinderlos, die Scheidung aber nicht aussichtslos. Karl hat bis heute noch nie etwas wirklich aus der Bahn geworfen. Er ist sehr positiv und optimistisch eingestellt. Ein unkomplizierter, aufrichtiger Mann, der gerne auf Menschen zu- und eingehen kann. Seit er pensioniert ist, unternimmt er noch mehr als früher. Er trifft sich dreimal in der Woche am Stammtisch zum Jassen, liebt es an Busfahrten und sonstigen Ausflügen teilzunehmen und schätzt den zwischenmenschlichen Kontakt sehr. Seine Bekannten und Nachbarn mögen ihn deshalb sehr gerne.
Als Karl wie jeden Morgen die Zeitung anschaut, stösst er auf ein Inserat, welches eine drei tägige Seniorenreise nach Surselva anbietet. Wandern in der umliegenden Bergwelt. Wieder einmal hoch hinaus und die Welt von oben betrachten, genau das ist es was er wieder einmal gerne machen möchte. Er meldet sich deshalb auch gleich an. Die Reise ins Bündner Oberland ist ein Traum, landschaftlich wie auch gesellschaftlich. Bei der Ankunft fühlt er sich sofort wohl, und gut aufgehoben.
Die Wanderwege sind einfach toll. Karl merkt schnell, dass er mehr sehen und auch auf eigene Faust etwas erleben möchte. Deshalb macht er sich heute alleine auf den Weg. Die Route, die er wählt, führt an einem Aussichtsplateau vorbei. Er steigt hinauf, um einen noch besseren Fernblick zu haben. Wie lange er diesen Ausblick geniesst und was in ihm vorgeht, wissen nur die Götter. Er stürzt in die Tiefe und kann nur noch tot geborgen werden.
Karl hinterlässt ein Vermögen von 50‘000 und eine liebe Freundin Erika, welche sich immer gut um seinen Haushalt gekümmert hat. Ansonsten hat er bis zum 3. Stamm keine gesetzlichen Erben. Das bedeutet, das Gemeinwesen erbt somit alles.
Hätte Karl noch zu Lebzeiten ein Testament gemacht, so hätte er selber entscheiden können, was mit seinem Vermögen passiert. Er verpasste die Möglichkeit, sein gesamtes Vermögen von 50‘000 an von ihm frei gewählten Personen wie zum Beispiel an seine liebe Freundin Erika für die immer saubere Wohnung, wie auch an Institutionen zu vererben.
Beginnen Sie heute mit Ihrer sehr persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich garantiert.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.










