nach neuem Erbrecht ab 01.01.2023
Der überlebende Ehegatte und die Nachkommen beerben den Erblasser je zur Hälfte.
Rosa, die Ehefrau, und ihr Sohn Toni erben somit zu gleichen Teilen und zwar je 50 % des Erbvermögens.
Wichtig:
Mittels einem Ehe- Erbvertrag kann eine Meistbegünstigung des Ehepartners bewirkt werden. Somit kann sicher gestellt werden, dass die überlebende Ehefrau auch nach dem Tod ihres Mannes nicht in einen finanziellen Engpass gerät.
Starten Sie nun mit Ihrer sehr persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich garantiert für Sie!
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken




