Ehepaar ohne Kinder

Wenn eine Ehe kinderlos geblieben ist, bekommt der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses. Der restliche Viertel geht an die Eltern des Erblassers, oder, wenn diese nicht mehr leben, an seine Geschwister bzw. die Nichten und Neffen. Geschwister erben demnach nur, wenn einer oder beide Elternteile des Erblassers gestorben sind.

Sind keine Erben des elterlichen Stammes (2. Parentel) mehr vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft zu Eigentum. Grosseltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers erben nichts mehr.

Die Ehefrau Rosa erhält 100 % des Erbvermögens, da die Eltern ebenfalls bereits verstorben sind.


Beginnen Sie mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich sicher!
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken