nach neuem Erbrecht ab 01.01.2023
Hat ein Konkubinatspaar ein gemeinsames Kind, so erbt das Kind gemäss Gesetz 100 % des Nachlasses und der Partner oder die Partnerin gehen leer aus. Die Kinder haben einen Pflichtteil von 1/2 (50 %) am Nachlassvermögen. Somit kann nur 1/2 (50 %) des Vermögens mittels Testament an den Partner oder Partnerin vermacht werden.
Rosa, die Konkubinatspartnerin, erbt in diesem Fall nichts und daher sollte das Paar unbedingt die Möglichkeiten der Vorsorge in der 2. und 3. Säule prüfen.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken




