Das Güterrecht
Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse des Paares in einer Ehe. So kennt das Güterrecht erstens den ordentlichen Güterstand nämlich die Errungenschaftsbeteiligung, zweitens die Gütergemeinschaft und drittens die Gütertrennung. Die Gütergemeinschaft sowie die Gütertrennung müssen zur Gültigkeit mittels Ehevertrag speziell vereinbart und beurkundet werden.
Während der Ehe wird selten danach gefragt, wem was gehört. Es gibt gemeinsame Bankkonti, ein Haus, ein Auto und andere Gegenstände, welche ganz einfach vom Ersparten gekauft werden. Die Frage: „Wem gehört was?“ respektive die Bestimmungen des Güterrechts kommen erst zum Tragen, sobald eine Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wird. Nicht zu verwechseln ist das Eigentums- mit dem Güterrecht, denn im Eigentumsrecht wird bestimmt, wem ein Vermögenswert gehört und im Güterrecht wird die wertmässige Beteiligung der Eheleute am Vermögenswert geklärt.
Bei Scheidung oder Tod eines Ehegatten muss zuerst festgelegt werden, was ihm persönlich zusteht, bevor der Güterstand aufgelöst werden kann bzw. der Nachlass feststeht. Diese Trennung des Vermögens in das Vermögen des Mannes und der Frau wird güterrechtliche Auseinandersetzung genannt. Sie gestaltet sich unterschiedlich je nach dem vereinbarten Güterstand der Ehegatten.
Beispiel:
Die Ehegatten besitzen zusammen ein Reinvermögen von CHF 250’000.-, wovon aufgrund der güterrechtlichen Auseinandersetzung CHF 150’000.- dem Ehemann und CHF 100’000.- der Ehefrau gehören.
Stirbt der Ehemann, erhält die Ehefrau CHF 100’000.- aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung, der Nachlass des Ehemannes besteht aus CHF 150’000.-.
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