Soll der Lebensgefährte beim Tode des anderen nicht leer ausgehen, ist es angebracht, eine letztwillige Verfügung „ein Testament“ zu errichten, um den überlebenden Partner finanziell hinreichend abzusichern. Eine solches Testament darf selbstverständlich nicht die Pflichtteile von Nachkommen oder des vielleicht vom Erblasser nur getrennt lebenden Ehepartners verletzen. Seine verfügbare Quote kann der Erblasser jedoch beliebig verteilen und sie dem Lebenspartner zukommen lassen.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


