Lebensversicherung
Eine weitere Möglichkeit, für den Konkubinatspartner über den Tod des Erblassers hinaus zu sorgen, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung zugunsten der betreffenden Person. Bei der Versicherung mit Sparanteil, sog. gemischte oder rückkauffähige Lebensversicherung, können jedoch pflichtteilsgeschützte Erben ihren Anspruch auf einen Teil der im Todesfall ausbezahlten Versicherungssumme geltend machen. Bei der reinen Todesfallrisikoversicherung besteht diese Gefahr nicht und die Steuerfolgen im Falle der Auszahlung der Versicherungsleistung sind für Konkubinatspartner geringer als bei der rückkauffähigen Lebensversicherung.
Eine Todesfallversicherung hilft und ist bezahlbar
Eine Todesfallrisiko-Police ist ein sehr wichtiges Instrument in der Erb- und Nachlassplanung. Denn damit können finanzielle Engpässe der Hinterbliebenen vermieden werden. Vor allem bei Eigenheimbesitzern ist es sehr wichtig, die finanziellen Folgen eines Todesfalls zu prüfen. Denn im Todesfall prüfen die Banken die Finanzierung der Liegenschaft neu. So kann es sein, dass die Hinterbliebenen die Liegenschaft aus eigener Kraft nicht halten können und sie nachfolgend verkaufen müssen.
Vorteile der Todesfallversicherung auf einen Blick:
- Hoher Versicherungsschutz mit niedrigen Prämien
- Freie Wahl der Versicherungssumme und Laufzeit
- Freie Wahl der begünstigten Person, vor allem in einer Säule 3b (wichtig bei unverheirateten Paaren)
- Sofortige Auszahlung der gesamten Versicherungssumme
- Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie Hypotheken, Darlehen
- Erbrechtliche Vorteile, d.h. spezielle Begünstigung einer Person, da die Todesfallsumme nicht in die Erbmasse fällt
Versicherte Leistung: Kapital bei Tod: CHF 200‘000
Inklusive Prämienbefreiung mit Wartefrist 12 Monate
Versicherte Person männlich | Jahresprämie ab |
David Erbplaner, 01.01.1970 | CHF 564.30 |
David Erbplaner, 01.01.1980 | CHF 317.20 |
David Erbplaner, 01.01.1990 | CHF 297.50 |
Beispiel für einen Schreiner ohne höheren Abschluss, Nichtraucher, Grösse 175 cm, Gewicht 75 kg
Versicherte Person weiblich | Jahresprämie ab |
Bettina Erbplaner, 01.01.1970 | CHF 409.60 |
Bettina Erbplaner, 01.01.1980 | CHF 221.30 |
Bettina Erbplaner, 01.01.1990 | CHF 189.60 |
Beispiel für eine Hausfrau, Nichtraucherin, VS 200‘000.00, Grösse 168 cm, Gewicht 60 kg
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, Versicherungsofferten einzuholen und diese zu vergleichen.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich garantiert.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


