Nachdem Sie das Vermögen erfasst haben, ist es möglich, für Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung zu machen.
Ihr Erb- / Nachlassvermögen wird nun berechnet und in einer Übersicht dargestellt.
Beim Versterben eines Ehegatten muss als erstes eine güterrechtliche Auseinandersetzung gemacht werden. Diese erfolgt im Eherecht und kann verglichen werden mit einer „Scheidung“. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist wichtig, da der überlebende Ehepartner bereits auf der ehelichen Stufe einen allenfalls beträchtlichen Teil des ehelichen Vermögens erhalten kann. Was nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung übrig bleibt, bildet den sogenannten Nachlass. Erst für diesen kommt das Erbrecht ins Spiel.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


