Da das Nachlassvermögen nun bekannt ist, kann dieses erbrechtlich verteilt werden. In dieser Auswertung sehen Sie die Erbteile der gesetzlichen Erben in Prozenten und in Franken. Ebenfalls weisen wir die frei verfügbare Quote aus. Dieses freie Vermögen können Sie zum Beispiel Ihren Wunscherben zuweisen oder einzelne gesetzliche Erben stärker begünstigen.
Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


