Die Scheidungsfolgen sind je nach Güterstand unterschiedlich:
Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen Güter oder Schulden. Ehefrau und Ehemann bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer der eigenen Güter und verwalten sie selbst. Entsprechend gibt es bei Beendigung der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung kann von den Eheleuten durch einen Ehevertrag festgelegt werden. Ein Ehevertrag muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


