Am einfachsten lässt sich die Ehe auflösen, wenn beide Ehepartner dies wollen – die sogenannte Scheidung auf gemeinsames Begehren:
- Es ist nicht nötig, die Gründe für den Scheidungswunsch darzulegen.
- Verfassen Sie gemeinsam eine Vereinbarung bzw. Konvention über die Folgen der Scheidung (Vorschlag für die Richterin/den Richter bzgl. Sorgerecht, Unterhaltszahlung, Wohnung, Teilung der Güter und der Gerichtskosten etc.). Auch wenn das Gesetz nicht verlangt, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen, sollte dies in der Regel getan werden.
- Die Vereinbarung müssen Sie mit einem schriftlichen Gesuch (dem sogenannten Scheidungsbegehren) beim Gericht einreichen. Manche Gerichte bieten vorgedruckte Formulare an. Sie können aber auch einfach einen Brief aufsetzen und darin schreiben, dass Sie sich scheiden lassen wollen – den Brief müssen beide Ehegatten unterschreiben.
- Je nach Situation müssen Sie der Vereinbarung und dem Gesuch verschiedene Unterlagen beilegen. Informieren Sie sich beim Gericht darüber, was genau verlangt wird.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


