Speziell bei Grundstücken

Bei der Schenkung von Grundstücken ist zu beachten, dass die Abtretung einer Liegenschaft zu Lebzeiten eine Handänderungssteuer auslöst. Jedoch verzichten viele Kantone bei Abtretung an die Nachkommen auf die Erhebung dieser Steuer.

Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich für alle.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.