Wie kann ich jemanden Enterben?
Hat Sie zum Beispiel eines Ihrer Kinder schon dermassen enttäuscht, dass Sie vorhatten, dieses Kind von Ihrem Erbe auszuschliessen und somit zu enterben?
Innerhalb der pflichtteilsgeschützten Erben sind in Bezug auf die Enterbung klare Schranken gesetzt.
Keine Gründe für eine Enterbung sind zum Beispiel:
- Religion
- Politik
- Beruf
- Etc.
Folgen einer missbräuchlichen Enterbung:
Sofern Sie eine Person in Ihrem Testament enterben, ist es möglich, dass die benachteiligte Person innert eines Jahres seit der Eröffnung des Testamentes mittels Herabsetzungsklage die Wiederherstellung seines Pflichtteils verlangt.
Bei der Enterbung unterscheidet man zwischen der Strafenterbung und der Präventiventerbung.
Die Strafenterbung:
Durch die Strafenterbung wird einem Berechtigten auch der Pflichtteil entzogen. Eine Strafenterbung ist nur aus folgenden zwei Gründen möglich:
- Bei einem schwerwiegenden Verbrechen gegenüber einer nahestehenden Person wie (Ehefrau, Eltern, Kinder, Verwandte)
- oder einer schweren Vernachlässigung der familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person möglich.
Allgemeine Vorwürfe, wie etwa jener des schlechten Lebenswandels, genügen dabei nicht. Ebenfalls keinen Enterbungsgrund stellt ein Verbrechen gegen Dritte ohne nähere Beziehung zum Erblasser dar.
Die Erbunwürdigkeit ist der Enterbung gleichgesetzt. Tötet beispielsweise eine Frau ihren Mann, oder ein Kind seinen Vater, liegt eine Erbunwürdigkeit vor. Die entsprechende Person ist demnach, obwohl der Erblasser dies nicht aussprechen konnte aufgrund der Erbunwürdigkeit enterbt.
Die Präventiventerbung
Hierbei soll vor allem das Familienvermögen vor dem Zugriff allfälliger Gläubiger eines Erbens geschützt werden.
Der Erblasser muss in der letztwilligen Verfügung den Grund der Enterbung konkret angeben. Bei der Präventiventerbung – sie ist nur gegenüber Nachkommen möglich – soll verhindert werden, dass der Pflichtteil eines überschuldeten Nachkommen seinen Gläubigern zufällt.
Eine Präventiventerbung fällt jedoch auf Begehren des Enterbten dahin, wenn bei der Eröffnung des Erbganges Verlustscheine nicht mehr bestehen, oder wenn deren Gesamtbetrag einen Viertel des Erbteils nicht übersteigt.
ACHTUNG: Wird im Testament kein klarer Enterbungsgrund genannt, so ist die Enterbung ohne Weiteres anfechtbar.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


