Ein Erbverzichtsvertrag ist eigentlich ein negativer Erbvertrag. Die pflichtteilsgeschützten Erben können durch einen Erbverzicht erwirken, dass der Erblasser seinen Nachlass nach seinen Wünschen und ohne dabei Pflichtteile zu verletzten, regeln kann.
Sofern der Erbverzichtsvertrag nichts anderes vorsieht, gilt der Erbverzicht auch gegenüber den Nachkommen des Verzichtenden.
Ein Erbverzicht ist zu beurkunden.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


