Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament

Ein Testament kann ohne weiteres auch als öffentliches Testament erstellt werden. Dabei schreibt eine Urkundsperson (Notar) den letzten Willen auf und beurkundet diesen. Für die Beurkundung müssen jedoch zwei Zeugen anwesend sein, welche mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die betreffende Person die Urkunde gelesen hat und zudem urteilsfähig ist.


Starten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.