Dieses Dokument wird gemäss Ihren Vermögensangaben und Ihrem Erbplan erstellt und dient als Vorlage zur handschriftlichen Niederschrift oder für die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar.
Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen letzten Willen regeln kann. Er kann darin u.a. Erben bestimmen, bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausschliessen oder einen Willensvollstrecker einsetzen.
Es gibt drei mögliche Formen, wie ein Testament gültig errichtet werden kann:
- Eigenhändiges Testament: Will jemand seinen Erbwunsch mit einem eigenhändigen Testament sicher stellen, so muss er dieses von Anfang bis zum Ende von Hand schreiben, unterzeichnen und mit dem Datum und dem Ort der Errichtung ergänzen. Wichtig ist, dass das Testament für die Angehörigen im Falle des Versterbens auch auffindbar ist.
- Öffentliches Testament: Ein Testament kann ohne weiteres auch als öffentliches Testament erstellt werden. Dabei schreibt eine Urkundsperson (Notar) den letzten Willen auf und beurkundet diesen. Für die Beurkundung müssen jedoch zwei Zeugen anwesend sein, welche mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die betreffende Person die Urkunde gelesen hat und zudem urteilsfähig ist.
- Mündliches Testament: Das mündliche Testament oder auch Nottestament genannt ist nur zulässig, wenn jemand in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt. Dabei kann der letzte Wille vor zwei Zeugen bekannt gegeben werden, denen der Auftrag erteilt wird, den letzten Willen beim Gericht beurkunden zu lassen.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.


