Damit der Nachlass respektive das Erbvermögen berechnet werden kann, muss das Vermögen genau ermittelt werden.
Dabei ist es vor allem bei verheirateten oder Paaren in eingetragener Partnerschaft oder gar bei Konkubinatspaaren wichtig, dass eine korrekte Zuteilung des Vermögens erfolgt. Somit kann im Todesfall oder sogar bei einer Scheidung resp. Trennung ein möglicher Streit vermieden werden.
1. Erfassen Sie sämtliche Vermögenswerte
2. Teilen sie die Vermögenswerte dem Eigentümer zu
Bestimmen Sie dabei, ob die Vermögenswerte zum Eigengut des/der Erblasser/in oder des Partners gehören, oder ob diese Errungenschaften der einen oder anderen Partei sind.
Beim bestimmen des Erbvermögens sind auch allfällige Schulden massgebend:
– Erfassen Sie sämtliche Schulden und teilen Sie diese dem Eigentümer zu.
Nur durch die genaue Erfassung und Zuteilung der Vermögenswerte ist es möglich, das Erbvermögen zu bestimmen.
Starten Sie hier und jetzt mit Ihrer persönlichen Erbplanung. Es lohnt sich.
Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an die Zukunft denken.


