Mit einer Erbplaner-Lizenz erhalten Sie ein einmaliges Tool, mit welchem Sie alle Ihre erbplanerischen Wünsche umsetzen können, ohne dass Sie:
1. Viel Geld für einen Berater ausgeben müssen, denn Erbplaner beantwortet viele Fragen und bringt Übersichten und Lösungen.
2. Sich Zeit für Beratungsgespräche nehmen müssen, denn Ihren Erbplaner können Sie, egal zu welcher Tageszeit, jederzeit nutzen.
3. Ihre persönlichen Daten und Wünsche jemandem mitteilen müssen, denn Ihr Erbplaner spricht mit niemandem.
4. Sich Sorgen in Bezug auf einen Todesfall machen müssen, denn Ihr Erbplaner klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf.
5. Sich mühsamen und zeitraubenden Suchaktionen im Internet hingeben, denn Erbplaner vereint alles rund um die Erbplanung.
6. Sich nicht mit komplizierten allgemeinen Mustervorlagen aus dem Internet begnügen, denn Erbplaner liefert Ihre persönliche Lösung.
Ihr Erbplaner erstellt einfach auf Sie und Ihre Wünsche abgestimmte Vorlagen wie zum Beispiel: Testament, ... Vorsorgeauftrag, Anordnung im Todesfall, Ihr persönliches Dossier, ...
Erbplaner.ch bietet folgende Lizenz an:
- Privat für Fr. 115.00 inkl. 1 Jahreslizenz - Für Privatpersonen
(Dieser Preis ist exkl. MwSt.)
Beim Kauf einer Erbplaner-Lizenz können Sie alle Funktionen des Erbplaners ein Jahr lang nutzen.
Somit ist es Ihnen möglich, beliebige Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. So lange, bis Sie Ihren Wunsch-Erbplan erstellt haben.
Sofern Sie eine unbegrenzte Nutzung wünschen, fallen ab dem 2. Jahr jährlich folgende Kosten an:
- Privat-Lizenz Fr. 38.00 pro Jahr
(Dieser Preis ist exkl. MwSt.)
Ihre Erbplaner-Lizenz ist ab Kauf ein Jahr lang gültig und endet danach automatisch.
Sie müssen Ihre Lizenz daher nicht kündigen, können sie aber freiwillig verlängern.
Sie haben jeweils per Ende des Lizenz-Jahres die Möglichkeit, Ihre Lizenz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür erhalten Sie kurz vor Ablauf ein Verlängerungs-Mail. Sofern Sie die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung und Speicherung Ihrer Daten bezahlen, werden Ihre Daten ein weiteres Jahr für Sie bereitgehalten, und Sie können Ihren Erbplaner uneingeschränkt nutzen. Sollten Sie keine Verlängerung wünschen und die Jahresgebühr nicht überweisen, werden Ihre Daten automatisch unwiderruflich gelöscht.
Sie sind nicht an den Erbplaner gebunden. Mit der Bezahlung der Lizenzgebühr können Sie den Erbplaner jeweils 1 Jahr lang uneingeschränkt nutzen. Die Lizenz endet automatisch, sofern Sie sie nicht verlängern.
Eine Verlängerung ist freiwillig.
Das Testament ist nicht immer das richtige Instrument für die Erbregelung. Ein Testament ist meistens für Singles das Richtige. Paaren, die in einem Konkubinat leben, und gleichgeschlechtlichen Paaren steht das Testament und allenfalls ein Erbvertrag für die Erbregelung zur Verfügung. Für verheiratete Paare oder eingetragene Paare ist das Testament je nach Wunsch-Erbplan nicht die richtige Lösung. Vor allem beim Wunsch einer Meistbegünstigung des überlebenden Partners ist das Testament praktisch immer ungeeignet. Unser Erbplaner hilft Ihnen, die richtige Lösung (Testament, Ehe-Erbervertrag, Vermögensvertrag, Erbverzicht,...) zu finden und zu erstellen.
1. Sie erfassen Ihre Angehörigen und Wunscherben und schätzen Ihr ungefähres Erbvermögen.
2. Die Erbteilung zeigt Ihnen, wie Ihr Erbvermögen gemäss Gesetz verteilt würde und welche freie Quote Sie frei verteilen könnten.
3. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vermögen und Ihre Schulden detailliert zu erfassen und sehen gleich den entsprechenden Erbwert.
4. In Ihrem Erbplan verteilen Sie nun Ihr Erbe gemäss Ihren Wünschen und Vorstellungen.
5. So, das war's. Sie erhalten nun Ihr persönliches Dossier mit Ihrer erbplanerischen Lösung und den entsprechenden Dokumentvorlagen.
Sie können nun jederzeit Ihre Daten ändern und somit Ihre Auswertungen individuell Ihrer aktuellen Lebenssituation anpassen.
Ja, dies können Sie auf jeden Fall.
Indem Sie die umfassenden Funktionen und Informationen des Erbplaners nutzen und sich dabei so viel Zeit nehmen können, wie Sie möchten, sparen Sie vor allem die Beratungshonorare von Spezialisten. Die Einsparung gegenüber einer gleichartigen und vollumfänglichen persönlichen Beratung eines Treuhänders oder Notars liegt zwischen CHF 1'500 bis CHF 4'000 oder gar höher.
Der Erbplaner ersetzt den Kontakt mit einem Notar nicht in jedem Fall komplett. Sofern aus der Analyse Ihrer Situation und Ihren Wünschen ein Testament resultiert, müssen Sie keinen Notar mehr aufsuchen. Sie müssen das Testament lediglich handschriftlich abfassen und Ihr "Letzer Wille" gilt.
Sollte für Ihren Wunsch-Erbplan jedoch ein Ehe- /Erbvertrag, Vermögensvertrag oder ein reiner Erbverzichtsvertrag nötig sein, so können Sie die Vorlage inkl. Ihr Dossier vorgängig an den Notar per Mail weiterleiten und diesen dann von ihm öffentlich beurkunden lassen.


