Patchwork-Familien: Wie funktioniert die Nachlassplanung?

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Patchwork-Familien werden immer zahlreicher. Heute bringen Partner oft Kinder aus früheren Beziehungen in eine Partnerschaft mit. Das geltende Erbrecht ist jedoch nicht auf die neuen Familienkonstellationen ausgerichtet. So gilt die Regel, dass ausser Ehe- oder eingetragene Partner sowie Adoptivkinder nur blutsverwandte Erben einen gesetzlichen Erbanspruch haben. Somit gehen Stief- oder Pflegekinder sowie der Lebenspartner (Konkubinatspartner) leer aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, seinem Erbwunsch entsprechende Lösungen zu erarbeiten und den Partner finanziell so abzusichern, dass dieser in einem Todesfall für seinen und den Unterhalt der Kinder aufkommen kann.

Die Muster-Lösung für Patchwork-Familien

Für Patchwork-Familien stehen verschiedene Instrumente der Erbplanung zur Verfügung. Es sind dies beispielsweise das Testament, der Ehe-/Erbvertrag, der Vermögensvertrag für gleichgeschlechtliche Paare sowie der Erbverzichtsvertrag. Welche Lösung die Richtige ist, bestimmt das Bedürfnis und die finanzielle Grundlage jedes einzelnen Paares. Weil die Wünsche und die Vermögensverhältnisse jedes einzelnen Paares sehr verschiedenartig sind, kann daher keine generelle Aussage zu „der“ erbplanerischen Lösung gemacht werden. Es gibt somit keine Musterlösung.

die lösung – erbplaner.ch

Da es keine Musterlösung gibt und die im Internet zu findenden Dokumentvorlagen nicht passend oder zum Teil schwierig zu verstehen sind, bietet Erbplaner.ch die Lösung für Patchwork-Familien. Und zwar mit dem ERBPLANER PARTNER.

In nur 5 einfachen Schritten erstellt erbplaner.ch automatisch die passende Lösung. Danach heisst es nur noch ausdrucken und umsetzen. Fertig.

Erbplaner.ch wünscht viel Freude bei Ihrer persönlichen umfassenden Erbplanung.

Schön, dass Sie heute schon an morgen denken.